Wir teilen im Rahmen unseres ehemaligen Rechtschutzpaketes zur Anfechtung des ORF-Beitrages mit, dass der VfGH in der Zwischenzeit eine Leitentscheidung gefällt hat, mit der ausgesprochen wurde, dass der ORF-Beitrag verfassungskonform ist. Davon ist leider auch die von uns ausgearbeitete Musterbeschwerde, die im Namen vieler Beitragspflichtiger beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht wurde, betroffen, über welche damit quasi mitentschieden wurde. Weitere Beschwerden können daher aktuell über unsere Rechtschutzpaket nicht mehr eingebracht werden.
Nähere Infos finden Sie in unserer Telegram-Info-Gruppe unter t.me/StopppORFBEitrag/789 oder unter https://www.vfgh.gv.at/medien/ORF-Beitrag.de.php, wo sie auch den Volltext des VfGH-Erkenntnisses vom 26.06.2025 lesen können.
Wir danken allen Teilnehmern am Rechtschutzpaket für Ihr Vertrauen und Ihren Auftrag, bedauern jedoch dieses aus unserer Sicht nicht sehr überzeugende Ergebnis!
Todor-Kostic Rechtsanwälte
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