Die Meinungsäußerungsfreiheit wurde bekanntlich in den letzten Jahren europaweit stark strapaziert. Andersdenkende wurden nicht nur ausgegrenzt, sondern sogar von Österreichs Spitzenpolitikern beleidigt und diffamiert. Viele führende Medien, insbesondere der Österreichische Rundfunk (ORF) haben einen großen Anteil an dieser bedauernswerten Entwicklung, vor allem daran, dass die Leute der Presse und dem öffentlichen Fernsehen nicht mehr trauen und mittlerweile in einer gespaltenen Gesellschaft leben müssen, in der nicht mehr miteinander gesprochen, sondern aufeinander losgegangen wird.
Gerade in dieser für unsere rechtsstaatliche Demokratie so belastenden Phase wurde mit dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen neuen ORF-Beitrags-Gesetz1 eine zwangsweise zu bezahlende „Haushaltsgebühr“ eingeführt, obwohl der ORF aus der Sicht eines erheblichen Teiles der Bevölkerung, weder seinem öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag nachkommt noch insbesondere bei seiner politischen Berichterstattung dem gesetzlichen Objektivitäts- und Unabhängigkeitsgebot entspricht. Für viele ÖsterreicherInnen ist diese generelle Zahlungspflicht daher eine reine Geldbeschaffungsaktion eines ohnehin in seiner Reputation schwer angeschlagenen ORF. Es ist nicht einzusehen, warum die in Österreich lebenden Menschen trotz ihrer Weigerung, diese redaktionell in vielen Bereichen völlig einseitigen ORF-Programme konsumieren zu wollen, ab 2024 – ohne jede Abmeldemöglichkeit – zahlungspflichtig sind. Sogar solche Haushalte, die nicht einmal über ein TV- oder Radiogerät verfügen.
Wie bereits angekündigt, haben wir uns entschlossen, diese von der ORF-Beitrags-Service-GmbH (kurz OBS, vormals GIS Gebühren Info Service GmbH) zwangsweise einzuhebende Haushaltsabgabe rechtlich in allen möglichen Facetten zu hinterfragen bzw. als verfassungswidrig anzufechten. Wir bieten daher allen betroffenen Personen als potentiellen Beitragsschuldnern ein spezielles Vertretungsmandat an, das unter folgenden Bedingungen zu einem minimal kalkulierten Kostenaufwand standardisiert über das Internet in Anspruch genommen werden kann. Dies, um im Rahmen einer konzertierten Aktion möglichst geschlossen und in einer Vielzahl auftreten zu können, denn nur dann besteht eine realistische Chance, dieses neue Gesetz tatsächlich zur Aufhebung zu bringen.
Neben diesen allgemeinen Hinweisen auf unserer Website posten wir laufend konkrete Informationen und Rechtstipps in der eigens dafür eingerichteten Telegram-Info-Gruppe (t.me/StopppORFBeitrag), die wir deshalb eingerichtet haben, weil dort (beispielsweise im Gegensatz zu Facebook) noch keine direkte Zensur stattfindet. Sie müssen sich aber nicht zwingend über Telegram informieren, es reicht auch aus, wenn Sie die nachfolgenden Punkte und die allgemeinen Richtlinien samt den angeführten Links aufmerksam und im Detail durchlesen. Aufgrund der Vielzahl gleichartiger Verfahren findet nämlich eine persönliche bzw. individuelle Beratung über die hier genannten Möglichkeiten hinaus nicht statt, sondern erfolgt die Beauftragung aufgrund des sehr gering kalkulierten Kostenbeitrages ausschließlich auf dieser Basis der einzelnen Punkte dieses Rechtsschutzpaketes.
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1 BGBl. I 112/2023
ris.bka.gv.at/GeltendeFassung
Sobald Ihnen ein formeller Bescheid der ORF-Beitrags-Service-GmbH zugestellt wird, haben Sie das Recht, innerhalb von 4 Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Wien einzulegen.
Hier startet unser Angebot: Sofern Sie nicht selbst Beschwerde erheben wollen, sondern durch unsere Rechtsanwaltskanzlei vertreten sein und sich um den damit zusammenhängenden Organisationsaufwand nicht kümmern möchten, bieten wir Ihnen im Rahmen dieses Rechtsschutzpaketes an, eine von unserer Kanzlei ausgefertigte Muster-Beschwerde über unsere Rechtsanwaltskanzlei in einer rechtlich fundierten und standardisiert ausgearbeiteten Form (in einer eigenen Variante für PRIVATE und einer für UNTERNEHMER) gegen einmalige Bezahlung eines Kostenbeitrages von
über den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten einzubringen. Mit der Zusendung unserer Beschwerde und der darauf ergangenen Entscheidung oder Zwischenerledigung des Bundesverwaltungsgerichts an Sie sind unsere Leistungen im Rahmen dieses Rechtsschutzpaktes abgeschlossen. Alle weiteren allgemeinen Informationen erhalten Sie über unsere Telegram-Info-Gruppe t.me/StoppORFBeitrag, die Sie selbst abrufen können. Sie verzichten (bereits in der von uns ausgearbeiteten Beschwerde) auf die Beantragung einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht bzw. ist unser Einschreiten bei einer solchen – im Falle einer amtswegigen Anberaumung – nicht im vereinbarten Kostenbeitrag enthalten.
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² Die Eingabegebühr (Pauschalgebühr) ist gemäß § 2 VwG-EGebV bei jeder Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu bezahlen und ist nicht Teil unseres Honorars, sondern wird von uns in Ihrem Namen als Barauslage an das Bundesverwaltungsgericht abgeführt.
Sollten Sie dieses Rechtsschutzpaket in Anspruch nehmen wollen:
Gegen den erwirkten Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtes kann im Falle einer Abweisung der von uns beim BVwG eingebrachten Beschwerde eine (ordentliche bzw. außerordentliche) Revision oder eine Beschwerde beim VwGH oder VfGH binnen 6 Wochen eingebracht werden, die nicht Bestandteil dieses Rechtsschutzpaketes ist. Jeder Betroffene kann dafür einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, wenn er diesen weiteren Rechtszug in Anspruch nehmen will. Diesbezüglich arbeiten wir aber bereits auch an einer solchen Mustereingabe, um auf Basis der konkreten Bescheidbegründung des Bundesverwaltungsgerichts die Überprüfung der Rechtslage beim VwGH oder VfGH, aber in weiterer Folge auch beim EuGH nach unionsrechtlichen Kriterien zu ermöglichen. Mit weiteren Erfahrungen ist aber im Verlauf der Zeit ohnehin in den laufenden Verfahren zu rechnen, weshalb nicht zu erwarten ist, dass Sie hier noch selbst auf eigene Kosten tätig werden müssen, sofern Ihnen dies kein persönliches Anliegen ist.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der zu erwartenden Vielzahl an Mandaten wie bereits erwähnt keine Einzelauskünfte (per Telefon oder E-Mail) im Vorhinein, aber auch nicht während der Verfahren geben können, werden aber alle Schritte und Entwicklungen über unsere Telegram-Info-Gruppe (t.me/StopppORFGebühr) und in entsprechenden Erklär-Videos, Interviews und Zoom-Meetings bekannt geben. Ziel dieser Aktion soll es sein, möglichst viele zahlungspflichtige Betroffene bei der Anfechtung des unseres Erachtens aus mehrfachen Gründen verfassungswidrigen, neuen ORF-Beitrages auf eine standardisierte, jedoch inhaltlich versierte Art und Weise zu unterstützen, sofern Sie nicht ohnehin zur Selbsthilfe greifen wollen.
Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die zahlreich erhobenen Beschwerden doch nicht zum gewünschten Erfolg führen, ist es aus unserer Sicht dennoch sinnvoll, im großen Stil Rechtsmittel gegen diese ORF-Haushaltsabgabe als „Zwangsgebühr“ zu erheben, um gemeinsam ein kräftiges Zeichen gegen die geplante, dauerhafte Millionen-Finanzierung des leider schon lange nicht mehr objektiv, unabhängig und unparteilich berichtenden Österreichischen Rundfunk zu setzen.
KANZLEISTANDORT
Karawankenplatz 1
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