26
Mar
2013
OGH GZ 4 Ob 129/12t vom 17.12.2012: Das Fehlverhalten eines selbständigen Vermögensberaters kann einer Bank iSd § 1313a ABGB nur dann zugerechnet werden, wenn dieser im Pflichtenkreis der Bank tätig wird, und sich die Bank zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Kunden des Beraters bedient.
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